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   OLG München, 28.10.1999 - 26 WF 1350/99   

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https://dejure.org/1999,9067
OLG München, 28.10.1999 - 26 WF 1350/99 (https://dejure.org/1999,9067)
OLG München, Entscheidung vom 28.10.1999 - 26 WF 1350/99 (https://dejure.org/1999,9067)
OLG München, Entscheidung vom 28. Oktober 1999 - 26 WF 1350/99 (https://dejure.org/1999,9067)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ermerssensausübung eines Richters bei der Abtrennung eines Verfahrens betreffend Sorgerecht und Unterhalt; Infragestellung des Verbundprinzips durch § 623 Abs. 2 Zivilprozessordnung (ZPO)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2000, 1291 (Ls.)
  • FuR 2000, 386
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • BGH, 01.10.2008 - XII ZR 172/06

    Abtrennung einer Sorgerechtsfolgesache

    Die überwiegende Meinung geht indessen dahin, dass auch für eine Abtrennung nach § 623 Abs. 2 Satz 2 und 3 ZPO die allgemeine Schranke des Rechtsmissbrauchs zu beachten ist und missbräuchlich gestellte Abtrennungsanträge zurückgewiesen werden dürfen (OLG Karlsruhe FamRZ 2005, 1495, 1496; OLG München FamRZ 2000, 1291 [LS] und OLGR 2008, 478, 479; OLG Schleswig NJWE-FER 2000, 299; Büttner FamRZ 1998, 585, 592; Klinkhammer FamRZ 2003, 583 f.; Bergerfurth/Rogner aaO Teil 1 Rdn. 43; Göppinger/Börger Vereinbarungen anlässlich der Scheidung 8. Aufl. Teil 1 Rdn. 115; FamRefK/Hoffmann § 623 Rdn. 21; Niepmann MDR 2000, 613, 619; Thomas/Putzo/Hüßtege ZPO 29. Aufl. § 623 Rdn. 20; Hk-ZPO/Kemper aaO § 623 Rdn. 34; Luthin/Kamm Unterhaltsrecht 10. Aufl. Rdn. 7115).
  • BGH, 01.10.2008 - XII ZB 90/08

    Zulässigkeit der Abtrennung einer Unterhaltsfolgesache

    Die überwiegende Meinung geht indessen dahin, dass auch für die Abtrennung nach § 623 Abs. 2 Satz 2 und 3 ZPO die allgemeine Schranke des Rechtsmissbrauchs zu beachten ist und missbräuchlich gestellte Abtrennungsanträge vom Familiengericht abgelehnt werden können, wobei über die Grenze des Rechtsmissbrauchs unterschiedliche Vorstellungen bestehen (OLG Köln FamRZ 2002, 1570 m.w.N.; OLG Karlsruhe FamRZ 2005, 467 m.w.N.; OLG München FuR 2000, 386; OLG Frankfurt FF 2001, 66; Thomas/Putzo/Hüßtege ZPO 29. Aufl. § 623 Rdn. 20; Hk-ZPO-Kemper 2. Aufl. § 623 Rdn. 34; Luthin/Kamm Unterhaltsrecht 10. Aufl. Rdn. 7115).
  • OLG Köln, 25.04.2002 - 14 WF 42/02

    Zeitpunkt der Entscheidung über das Sorgerecht

    Ein solcher Missbrauch ist vom OLG München (FuR 2000, 386 = FamRZ 2000, 1281 LS) in dem Fall bejaht worden, in dem der Sorgerechtsantrag nach Auffassung des Gerichts nur zu dem Zweck gestellt worden war, die Abtrennung der weiteren Folgesachen Kindesunterhalt und Ehegattenunterhalt nach § 623 Abs. 2 S. 3 ZPO zu erzwingen.
  • OLG Karlsruhe, 01.03.2005 - 2 WF 7/05

    Scheidungsverbund: Ablehnung eines den nachehelichen Unterhalt betreffenden

    Abgelehnt werden kann jedoch ein Trennungsantrag, der der Intention des § 623 Abs. 2 Satz 2, 3 ZPO diametral zuwider eine Vorabentscheidung über die Ehescheidung ermöglicht und missbräuchlich zur Umgehung des § 628 ZPO gestellt wird (ebenso Zöller-Philippi aaO.§ 623 Rn. 32 f; Baumbach-Albers, ZPO, 63 Aufl., § 623 Rn. 4; wohl auch Büttner, Familienverfahrensrecht im Kindschaftsreformgesetz, FamRZ 1998, 585, 592; vgl. auch OLG München FamRZ 2000, 1291, OLG Stuttgart NJW-RR 2003, 795 und OLG Düsseldorf FamRZ 2000, 840; weitergehend OLG Köln FamRZ 2002, 1570; dagegen wohl OLG Hamm FamRZ 2001, 1229).
  • OLG Hamm, 01.03.2001 - 4 WF 26/01

    Zur Abtrennung der Folgesache elterliche Sorge aus dem Scheidungsverbund

    Ein Mißbrauch soll dann vorliegen, wenn der Antrag auf Abtrennung der Folgesache nicht dem Zwecke diene, eine Vorabentscheidung über die Frage der elterlichen Sorge herbeizuführen, sondern eine Entscheidung über den Ehescheidungsantrag vor Entscheidung über die Folgesache "elterliche Sorge" zu ermöglichen (vgl. OLG München, FamRZ 2000, 1291; Niesen FamRZ 2000, 167; Baumbach/Albers/a.a.O., in Erwägung gezogen auch von Büttner a.a.O).
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